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E-Mail-Marketing: rechtssicher aufbauen, zuverlässig zustellen

Was E-Mail-Marketing von anderen Kanälen unterscheidet, was § 7 UWG und die DSGVO verlangen, wie deine Mails im Postfach ankommen – und welche Zahlen wirklich gut sind.

  • ✓Einwilligung nach § 7 UWG und Nachweis
  • ✓SPF, DKIM, DMARC und Abmeldung mit einem Klick
  • ✓Deutsche Branchenwerte statt geliehener Renditezahlen
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[GRUNDLAGE]

Was E-Mail-Marketing ist – und was es von anderen Kanälen unterscheidet

E-Mail-Marketing ist die werbliche Ansprache von Menschen, die dir ihre Adresse gegeben haben. Das klingt banal, ist aber der ganze Unterschied: Bei Suchanzeigen mietest du Aufmerksamkeit, bei sozialen Netzwerken mietest du Reichweite. Bei E-Mail besitzt du die Verbindung.

Einfach gesagt: E-Mail ist der einzige Marketingkanal, den dir niemand wegnehmen kann – außer dem Empfänger selbst. Dafür ist er der einzige, bei dem ein Fehler eine Abmahnung nach sich zieht.

Die letzte Spalte ist der eigentliche Grund für E-Mail. Alle anderen Kanäle können dir über Nacht entzogen werden, ohne dass du etwas falsch gemacht hast. Eine Empfängerliste kann das nicht – solange du sie rechtmäßig aufgebaut hast und deine Mails ankommen. Genau um diese zwei Bedingungen geht es auf dieser Seite.

Begriffe, die oft vermischt werden: Newsletter-Marketing meint den regelmäßigen Versand an einen Verteiler und ist ein Teil des E-Mail-Marketings. Transaktionsmails – Bestellbestätigung, Versandbenachrichtigung, Passwort-Zurücksetzung – sind rechtlich etwas anderes, weil sie einen Vertrag erfüllen und keine Werbung sind. Sobald in eine Transaktionsmail Werbung eingebaut wird, wird sie rechtlich zur Werbemail.

[TABELLE]Vier Kanäle, eine entscheidende Spalte
Wem gehört die VerbindungKosten je KontaktBricht weg, wenn…
E-Maildirsehr gering, unabhängig von der Häufigkeitder Empfänger sich abmeldet
Social Mediader PlattformReichweite muss zunehmend gekauft werdendie Plattform ihre Regeln ändert
Suchanzeigenniemandem, du mietest je Klickje Klick, dauerhaftdas Budget endet
SuchmaschineniemandemArbeitszeitGoogle die Bewertung ändert
[GRAFIK]Wem gehört die Verbindung?
E-Mail:dir
Social:Plattform
Anzeigen:gemietet
Suche:Google
[RECHT]

Die Rechtslage: § 7 UWG

Viele behandeln E-Mail-Werbung als reines Datenschutzthema. Die Abmahnung kommt aber meist aus dem Wettbewerbsrecht.

Es sind zwei Rechtsgrundlagen nebeneinander, und sie haben verschiedene Gegner:

Der Wortlaut, auf den es ankommt – § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nennt eine unzumutbare Belästigung „stets anzunehmen bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt“.1

Drei Dinge, die daran regelmäßig übersehen werden:

  • ✓„Adressat“, nicht „Verbraucher“. Anders als bei der Telefonwerbung in Nummer 1 unterscheidet die Vorschrift nicht zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Die Vorstellung, an Geschäftsadressen dürfe man einfach schreiben, steht so nicht im Gesetz.
  • ✓„Vorherige ausdrückliche Einwilligung“. Eine vorangekreuzte Zustimmung, eine Einwilligung im Kleingedruckten oder ein „mit der Nutzung erklären Sie sich einverstanden“ erfüllt das nicht.
  • ✓Das Doppelte-Einwilligungsverfahren steht nicht im Gesetz. Es ist die Methode, mit der sich die verlangte Einwilligung beweisen lässt – nicht die Pflicht selbst. Ohne Nachweis nützt die beste Einwilligung nichts.

Drei Quellen, aus denen keine Einwilligung entsteht

Visitenkarten von der Messe: Die Übergabe einer Karte ist keine ausdrückliche Einwilligung in Werbung. Impressumsadressen: Sie stehen dort zur Kontaktaufnahme, nicht zum Bewerben. Gekaufte Listen: Die Einwilligung müsste dir gegenüber erteilt und von dir nachweisbar sein – beides ist bei gekauften Adressen nicht der Fall. In allen drei Fällen liegt die Beweislast bei dir, und sie ist nicht zu erfüllen.

[TABELLE]Zwei Rechtsgrundlagen, zwei verschiedene Gegner
WettbewerbsrechtDatenschutzrecht
Norm§ 7 UWGArt. 6 und Art. 7 DSGVO
Was verlangt wirdvorherige ausdrückliche EinwilligungRechtsgrundlage plus Nachweisbarkeit
Wer dich belangtMitbewerber, VerbändeAufsichtsbehörde, Betroffene
Was passiertAbmahnung, Unterlassungserklärung, VertragsstrafeAnordnung, Bußgeld
Wie schnellTageMonate
[NACHWEIS]

Was dokumentiert werden muss

„Nachweislich eingewilligt“ ist schnell gesagt – entscheidend ist, was im Streitfall vorliegt.

Der vierte Punkt wird fast immer vergessen. Wenn der Einwilligungstext zwischenzeitlich geändert wurde, muss sich zeigen lassen, welcher Fassung ein bestimmter Empfänger zugestimmt hat. Ein Versandsystem, das nur den aktuellen Text speichert, liefert diesen Nachweis nicht.

[GRAFIK]Das Verfahren beweist die Einwilligung – aber nur, wenn alle sechs Angaben protokolliert sind.
Doppeltes Einwilligungsverfahren in drei Schritten und die sechs Angaben fürs Protokoll: Zeitpunkt und IP-Adresse der Anmeldung, Zeitpunkt der Bestätigung, Wortlaut des Einwilligungstextes, Version und Quelle des Formulars

Eine Verwechslung, die häufig vorkommt: Die fünfjährige Aufbewahrungsfrist aus § 7a UWG gilt für Telefonwerbung, nicht für E-Mail. Für E-Mail gibt es keine feste Frist – maßgeblich ist, dass der Nachweis so lange vorliegt, wie die Einwilligung genutzt wird, und darüber hinaus so lange, wie Ansprüche geltend gemacht werden können.

Das hier ist keine Rechtsberatung

Die Wortlaute auf dieser Seite stammen aus dem amtlichen Gesetzestext und sind verlinkt. Was sie in deinem Fall bedeuten – besonders bei der Bestandskundenausnahme, bei Kooperationen und bei Adressbeständen aus verschiedenen Quellen –, gehört in die Hände von jemandem, der beraten darf. Wir sind eine Marketingagentur, keine Kanzlei.

[TABELLE]Was das Versandsystem protokollieren muss
Was zu speichern istWarum
Zeitpunkt der AnmeldungDatum und Uhrzeit, sekundengenau
IP-Adresse der AnmeldungZuordnung zum Anmeldevorgang
Zeitpunkt der BestätigungDer zweite Schritt ist der eigentliche Beweis
Wortlaut des EinwilligungstextesDer Text zum Zeitpunkt der Anmeldung, nicht der heutige
Version des FormularsWer den Text ändert, braucht beide Fassungen
Quelle der AnmeldungWelches Formular, welche Seite, welche Kampagne
[BESTANDSKUNDEN]

Die Ausnahme für Bestandskunden

Das ist die praktisch wertvollste Vorschrift zum Thema. § 7 Abs. 3 UWG erlaubt Werbemails ohne Einwilligung – aber nur, wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind.1

Die vierte Bedingung ist die, an der die Ausnahme meistens kippt. „Bei Erhebung und bei jeder Verwendung“ heißt: einmal im Bestellprozess und danach in jeder einzelnen Mail. Wer den Hinweis nur in die Mail schreibt, erfüllt die Vorschrift nicht – und wer sich auf die Ausnahme berufen wollte, steht dann ohne Einwilligung da.

Die Kosten des Widerspruchs dürfen nicht höher sein als die Übermittlungskosten nach Basistarifen. Eine Abmeldung, die eine Anmeldung im Kundenkonto verlangt, ist damit angreifbar.

[TABELLE]Die vier Bedingungen des § 7 Abs. 3 UWG – alle müssen zugleich erfüllt sein1
BedingungWoran es in der Praxis scheitert
1Die Adresse wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhaltenAdressen aus Anfragen, Gewinnspielen oder Downloads zählen nicht – es muss ein Verkauf sein
2Sie wird zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendetWer Fahrräder verkauft und Versicherungen bewirbt, verlässt die Ausnahme
3Der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochenDer Widerspruch muss erfasst und beachtet werden, auch über Systemgrenzen hinweg
4Der Kunde wird bei Erhebung und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesenDer Hinweis bei der Erhebung fehlt fast immer – er muss schon im Bestellvorgang stehen, nicht erst in der Mail

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Zustellbarkeit: was die Postfachbetreiber verlangen

Eine rechtmäßig erworbene Adresse nützt nichts, wenn die Mail im Spam landet oder abgewiesen wird. Seit 2024 haben die großen Postfachbetreiber ihre Anforderungen an Massenversender verschärft.

Was Google in der eigenen Dokumentation verlangt:2

Die letzte Zeile ist die härteste. Google nennt 0,10 Prozent als Zielwert und bezeichnet eine Spamrate von 0,30 Prozent oder mehr als „dringend zu vermeiden“.2 Bei 10.000 Empfängern sind 0,30 Prozent genau 30 Personen, die auf „Spam“ klicken. Das ist schneller erreicht, als es klingt – besonders bei einer Liste, die lange nicht bespielt wurde.

[GRAFIK]SPF, DKIM, DMARCAb 5.000 Nachrichten am Tag verlangt Google alle drei.
Eine E-Mail durchläuft die drei Prüfungen SPF, DKIM und DMARC, bevor sie im Postfach ankommt

Was daraus praktisch folgt:

  • ✓Die drei DNS-Einträge sind Pflicht, nicht Kür. Sie werden einmal eingerichtet und wirken dauerhaft. Wer einen Versanddienst nutzt, muss sie trotzdem in der eigenen Domain hinterlegen – der Dienstleister kann das nicht für dich tun.
  • ✓Die Abmeldung mit einem Klick ist etwas anderes als der Abmeldelink im Text. Sie wird über einen zusätzlichen Kopfzeileneintrag gesetzt, den das Postfachprogramm auswertet und als Schaltfläche anzeigt. Fehlt er, klicken Empfänger stattdessen auf „Spam“ – und das zählt in die Rate ein.
  • ✓Eine alte Liste ist das größte Risiko. Wer nach einem Jahr Pause 20.000 Adressen anschreibt, produziert Beschwerden und Rückläufer in einer Menge, die den Absenderruf dauerhaft beschädigt. Wiedereinstieg geht schrittweise: zuerst an die zuletzt aktiven Empfänger, dann in wachsenden Gruppen.
[TABELLE]Anforderungen an Absender · Gmail-Hilfe, Stand 19.09.20262
AnforderungFür alle AbsenderAb 5.000 Nachrichten pro Tag
SPF – erlaubt, welche Server für deine Domain senden dürfeneines von beidenerforderlich
DKIM – signiert die Nachricht kryptografischeines von beidenerforderlich
DMARC – legt fest, was mit unauthentifizierten Mails geschieht–erforderlich
Gültiger PTR-Eintrag (Reverse DNS), passend zur Absender-IPerforderlicherforderlich
TLS-Verbindung beim Übertragenerforderlicherforderlich
Abmeldung mit einem Klick, direkt im Postfach–erforderlich
Spamrate in den Postmaster Toolsdauerhaft niedrig haltenunter 0,10 %, 0,30 % und mehr dringend vermeiden

Unsere Hall of Fame: über 1.000 Kund:innen und über 4.000 Projekte seit 2012 – jede Marke an der Wand haben wir sichtbarer gemacht.

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Standort

OsnabrückHeinrichstraße 14c
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Kontakt+49 541 507960-0info@suchhelden.de
Außerdem für dich da in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und München.

Wir lieben, was wir tun – und das merkt man. Seit 2012 arbeiten wir mit Hands-on-Mentalität, fester Projektverantwortung und persönlichen Ansprechpartner:innen für Unternehmen aus der DACH-Region.

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Was gute Zahlen sind

Für deutsche Vergleichswerte gibt es zwei brauchbare Quellen.

Die erste stammt aus dem deutschsprachigen Markt: ein Benchmark über 4 Milliarden anonymisierte E-Mails aus 342.400 Mailings von 1.022 Versendern in 15 Branchen. Daraus die Aufteilung nach Zielgruppe: B2C-Mailings öffnen 24,7 Prozent, B2B-Mailings 22,8 Prozent.3

Die zweite liefert die Branchentabelle – über 175.000 Nutzerkonten, Versanddaten aus 2025, Deutschland:4

Die Spalte, die alles erklärt

Der Unterschied zwischen 23,00 und 39,74 Prozent ist kein Messfehler, sondern Apple. Seit dem Datenschutzmechanismus in Apples Mailprogramm werden Zählpixel vorab geladen, auch wenn niemand die Mail geöffnet hat. Öffnungen werden dadurch systematisch zu hoch ausgewiesen.

Daraus folgen drei Dinge:

  • ✓Jede Öffnungsrate ohne diesen Hinweis ist unbrauchbar. Werte um 35 Prozent, wie sie internationale Anbieter nennen, enthalten den Effekt in der Regel mit.
  • ✓Vergleiche nur Gleiches mit Gleichem. Dein eigener Wert enthält den Effekt ebenfalls – vergleich ihn also mit der rechten Spalte, nicht mit der linken.
  • ✓Die Klickrate ist die ehrlichere Kennzahl. Sie ist von dem Effekt nicht betroffen, und sie misst tatsächliches Interesse statt eines Ladevorgangs.

Eine hohe Abmelderate ist besser als ihr Ruf

Wer die Abmeldung erschwert, bekommt keine niedrigere Abmelderate – er bekommt stattdessen Spambeschwerden. Die zählen in die Rate ein, die über die Zustellbarkeit entscheidet, und sie lassen sich nicht zurücknehmen. Eine Abmeldung kostet einen Empfänger; eine Beschwerde kostet einen Teil der Zustellbarkeit für alle übrigen.

[TABELLE]Deutsche Branchenwerte · über 175.000 Konten, Versanddaten 20254
BrancheÖffnungsrateinkl. Apple-EffektKlickrateAbmelderate
Öffentliche Verwaltung29,88 %45,87 %6,96 %0,26 %
Gemeinnützige Organisationen28,53 %45,29 %5,31 %0,34 %
Versicherungen27,26 %43,30 %5,43 %0,57 %
Energie und Versorgung27,17 %40,72 %4,72 %0,65 %
Unterhaltung24,92 %44,90 %4,66 %0,57 %
Telekommunikation24,88 %39,89 %4,70 %0,44 %
Gesundheit und Wellness24,83 %45,49 %3,99 %0,89 %
Beratung und Dienstleistungen24,25 %40,52 %4,28 %0,56 %
Bank- und Finanzwesen24,23 %39,92 %3,44 %0,56 %
Reise und Tourismus23,69 %39,79 %3,93 %0,87 %
Bildungswesen23,48 %39,64 %4,61 %0,55 %
Medien23,24 %39,44 %4,64 %0,46 %
Gastgewerbe22,74 %43,22 %4,25 %0,84 %
Bauwesen und Automobil22,17 %35,99 %3,19 %0,74 %
Marketing und Werbung21,87 %38,39 %3,35 %0,63 %
IT und Software21,79 %35,53 %2,88 %0,62 %
Immobilien21,20 %38,37 %3,55 %0,68 %
Einzelhandel19,76 %37,96 %3,95 %0,73 %
E-Commerce17,39 %34,63 %3,50 %0,69 %
Durchschnitt23,00 %39,74 %4,01 %0,69 %
beste zehn Prozent35,59 %56,06 %8,75 %0,14 %
[WIRTSCHAFTLICHKEIT]

Die Zahl „42 zu 1“ und woher sie kommt

Im Netz kursieren Rendite-Zahlen wie 36 zu 1, 42 zu 1 oder „3.600 Prozent“ – meist ohne Jahr, Währung oder Methodik. Wir haben nachgesehen:6

Warum solche Zahlen systematisch zu hoch ausfallen:

  • ✓Es sind Selbstauskünfte, keine Messungen – bei einer Frage, die nach Angabe der Erheber die Mehrheit der Befragten selbst nicht gut beantworten kann.
  • ✓Wer den Kanal eingestellt hat, wird nicht befragt. Nur die Überzeugten antworten.
  • ✓Der Nenner ist künstlich klein. Meist sind nur Versandkosten enthalten – nicht Personal, Gestaltung, Inhalte oder Agentur.
  • ✓Die Zuordnung schmeichelt. Der letzte Klick vor dem Kauf ist oft der Newsletter an einen Kunden, der ohnehin kaufen wollte. Der Kanal erntet Nachfrage, die woanders entstanden ist.

Das heißt nicht, dass E-Mail-Marketing sich nicht lohnt – es lohnt sich in der Regel sehr, weil die laufenden Kosten kaum mit der Empfängerzahl steigen. Es heißt, dass diese Zahl als Beleg nichts taugt. Wer wissen will, was der Kanal bei ihm bringt, misst Umsatz aus Mail-Erstkontakten gegen die eigenen Vollkosten. Alles andere ist geliehene Zuversicht.

[TABELLE]Woher die Renditezahlen stammen6
ZahlHerkunftWas sie wirklich ist
42 zu 1britischer Marketingverband, Erhebung 2019Befragung von Marketern, Selbstauskunft. In Pfund, nicht in Euro. Der Wert sprang binnen eines Jahres von rund 30 auf 42 – ein Kennwert, der so schwankt, misst Stimmung, nicht Rendite. Die Reihe wurde nach 2021 eingestellt
36 zu 1Anbieterumfrage, Ursprungserhebung 2018372 befragte Marketer weltweit. Der Anbieter selbst hält fest, dass nur rund 30 Prozent der Marken ihren E-Mail-Ertrag gut messen können
[ERSTE SCHRITTE]

Wie man anfängt

Schritt 1 vor allem anderen ist die Empfehlung, die am häufigsten ignoriert wird. Wer erst versendet und dann die Authentifizierung nachholt, hat in der Zwischenzeit seinen Absenderruf beschädigt – und der erholt sich langsamer, als er kaputtgeht.

Schritt 6 ist der, der Listen rettet. Ein Wiedereinstieg nach langer Pause oder ein erster Versand an eine große Liste erzeugt Beschwerden in einer Menge, die dauerhaft schadet. In Gruppen versenden, mit den zuletzt aktiven Empfängern beginnen, die Spamrate dabei im Blick behalten.

[TABELLE]Sieben Schritte, in dieser Reihenfolge
SchrittWas zu tun istAufwand
1. SPF, DKIM und DMARC einrichtenVor der ersten Mail, nicht danach. Die drei DNS-Einträge sind die Eintrittskarte1 bis 3 Stunden, einmalig
2. Anmeldeformular mit DoppelbestätigungMit Zweckangabe, Absender und Widerrufshinweis – und mit Protokollein halber Tag
3. Nachweis prüfenSpeichert das System Zeitpunkt, IP, Bestätigung und Textfassung? Wenn nein, ist es das falsche System1 Stunde
4. Willkommensmail einrichtenDie Mail mit den besten Zahlen überhaupt – und die, die am häufigsten fehlt2 bis 4 Stunden
5. Abmeldung mit einem Klick aktivierenDer Kopfzeileneintrag, nicht nur der Link im Text30 Minuten
6. Erste Kampagne an die aktivsten EmpfängerNicht an die ganze Liste. Erst Reputation aufbauen, dann ausweitenein Tag
7. Nach vier Wochen messenÖffnungen, Klicks, Abmeldungen, Rückläufer, Spamrate in den Postmaster Tools1 Stunde

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Häufige Fragen zum E-Mail-Marketing

Mo–Do 08:30–17:00, Fr 08:30–15:00 Uhr +49 541 507960-0
Was ist E-Mail-Marketing?+
Die werbliche Ansprache von Menschen, die dir ihre Adresse gegeben haben. Der Unterschied zu anderen Kanälen liegt im Besitz: Bei Suchanzeigen mietest du Aufmerksamkeit, bei sozialen Netzwerken Reichweite, bei E-Mail gehört dir die Verbindung zum Empfänger. Sie kann dir nur durch eine Abmeldung entzogen werden, nicht durch eine Regeländerung der Plattform.
Brauche ich für jeden Newsletter eine Einwilligung?+
Im Regelfall ja. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verlangt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine private oder eine geschäftliche Adresse handelt. Die einzige Ausnahme ist § 7 Abs. 3 UWG für Bestandskunden, und die verlangt, dass vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.
Darf ich Bestandskunden ohne Einwilligung anschreiben?+
Nur wenn alle vier Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG zusammen vorliegen: Du hast die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten, du bewirbst eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und er wurde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. In der Praxis scheitert es meist an der letzten Bedingung, weil der Hinweis im Bestellvorgang fehlt.
Ist das Doppelte-Einwilligungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben?+
Nicht wörtlich. Das Gesetz verlangt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung und – über das Datenschutzrecht – deren Nachweisbarkeit. Das Doppelte-Einwilligungsverfahren ist die Methode, mit der sich beides zuverlässig belegen lässt. Praktisch führt an ihm deshalb kein Weg vorbei.
Was muss ich zur Einwilligung speichern?+
Zeitpunkt der Anmeldung, IP-Adresse, Zeitpunkt der Bestätigung, den Wortlaut des Einwilligungstextes in der Fassung, der zugestimmt wurde, die Version des Formulars und die Quelle der Anmeldung. Der Punkt mit der Textfassung wird fast immer vergessen: Wer den Text später ändert, muss trotzdem zeigen können, wem er welchen Text vorgelegt hat.
Was verlangt Google seit 2024 von Absendern?+
Alle Absender brauchen SPF oder DKIM, einen gültigen PTR-Eintrag passend zur Absender-IP und eine TLS-Verbindung. Wer mehr als 5.000 Nachrichten am Tag sendet, braucht SPF, DKIM und DMARC zusammen sowie die Abmeldung mit einem Klick. Die Spamrate soll dauerhaft unter 0,10 Prozent liegen; 0,30 Prozent und mehr bezeichnet Google als dringend zu vermeiden.
Was ist eine gute Öffnungsrate?+
Das hängt an der Branche und daran, wie gemessen wird. Im deutschen Durchschnitt liegt sie bei 23,0 Prozent ohne und 39,7 Prozent mit dem Apple-Effekt. Die Spanne reicht von 17,4 Prozent im E-Commerce bis 29,9 Prozent in der öffentlichen Verwaltung. Wichtiger als der Vergleich mit dem Durchschnitt ist der Vergleich mit dem eigenen Vorwert.
Warum sind Öffnungsraten unzuverlässig?+
Weil Apples Mailprogramm die Zählpixel vorab lädt, auch wenn niemand die Mail geöffnet hat. Öffnungen werden dadurch systematisch zu hoch ausgewiesen – im deutschen Durchschnitt liegt der Unterschied zwischen 23,0 und 39,7 Prozent. Die Klickrate ist davon nicht betroffen und damit die ehrlichere Kennzahl.
Was ist eine normale Abmelderate?+
Im deutschen Durchschnitt 0,69 Prozent je Versand, bei den besten zehn Prozent 0,14 Prozent. Werte dauerhaft über einem Prozent sind ein Hinweis auf zu hohe Frequenz oder unpassende Inhalte. Eine hohe Abmelderate ist übrigens besser als eine hohe Spambeschwerderate – wer keinen bequemen Abmeldeweg anbietet, bekommt statt Abmeldungen Beschwerden, und die schaden dem Absenderruf.
Stimmt es, dass E-Mail-Marketing 42 Euro je eingesetztem Euro bringt?+
Diese Zahl stammt aus einer Befragung britischer Marketingverantwortlicher von 2019, war in Pfund angegeben und beruht auf Selbsteinschätzung, nicht auf Messung. Die Reihe wurde nach 2021 eingestellt. Der Kanal ist in der Regel tatsächlich sehr wirtschaftlich, weil die Kosten kaum mit der Empfängerzahl steigen – aber als Beleg taugt diese Zahl nicht. Rechne mit deinen eigenen Vollkosten.
Wie oft sollte ich versenden?+
Es gibt keinen allgemeingültigen Wert. Der Maßstab ist die Abmelderate: Steigt sie nach einer Frequenzerhöhung spürbar an, war die Erhöhung zu viel. Wichtiger als die Häufigkeit ist die Regelmäßigkeit – lange Pausen schaden dem Absenderruf stärker als ein Versand mehr im Monat.
Darf ich Adressen kaufen?+
Praktisch nie. Eine gekaufte Adresse kommt ohne die für dich erteilte ausdrückliche Einwilligung, und du kannst den Nachweis nicht führen. Dazu kommt der technische Schaden: Gekaufte Listen enthalten tote Adressen und Fallen, die Rückläufer und Beschwerden erzeugen und den Absenderruf innerhalb eines Versands beschädigen können.
[BELEGE]

Quellen

  1. § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen, amtlicher Gesetzestext. Absatz 2 Nummer 2: unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen „bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt“ – ohne Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Absatz 3 nennt die vier Voraussetzungen, unter denen Werbung an Bestandskunden ohne Einwilligung zulässig ist
    www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.htmlgeltende Fassung, im Volltext abgerufen und geprüft am 19.09.2026 (Primärquelle, Gesetzestext)
  2. Gmail-Hilfe: Richtlinien für E-Mail-Absender, deutsche Fassung. Quelle für die Authentifizierungspflichten (alle Absender: SPF oder DKIM; Absender von Massen-E-Mails: SPF, DKIM und DMARC), für den PTR-Eintrag („Die Absender-IP-Adresse muss mit der IP-Adresse des im Pointer-Eintrag angegebenen Hostnamens übereinstimmen“), für die TLS-Übertragung, für die Ein-Klick-Abmeldung („Wenn Sie mehr als 5.000 Nachrichten pro Tag senden, müssen Ihre Marketingnachrichten und abonnierten Nachrichten das Abmelden mit nur einem Klick unterstützen“) sowie für die Spamraten: „Die in Postmaster Tools gemeldeten Spamraten sollten immer unter 0,10 % liegen“ und „Eine Spamrate von 0,30 % oder mehr ist dringend zu vermeiden“
    support.google.com/mail/answer/81126?hl=deabgerufen und geprüft am 19.09.2026 (Primärquelle des Anbieters)
  3. Inxmail: E-Mail-Marketing-Benchmark 2026. Datenbasis: 4 Milliarden anonymisierte E-Mails aus 342.400 Mailings von 1.022 Versendern in 15 Branchen. Daraus der Zielgruppenvergleich: B2C-Mailings 24,7 % Öffnungsrate, B2B-Mailings 22,8 %. Die effektive Klickrate ging gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozentpunkte zurück. Die Gesamtkennzahlen stehen nur im herunterladbaren Bericht und werden hier deshalb nicht wiedergegeben
    www.inxmail.de/de/wissen/blog/e-mail-marketing-benchmark-2026/abgerufen und geprüft am 19.09.2026 (Auswertung echter Versanddaten)
  4. Brevo: Newsletter-KPIs 2026, Marketing Orchestration Benchmark für Deutschland. Datenbasis: über 175.000 aktive Nutzerkonten, Versanddaten aus 2025. Durchschnitt Deutschland: Öffnungsrate 23,00 % (inklusive Apple-Effekt 39,74 %), Klickrate 4,01 %, Abmelderate 0,69 %; beste zehn Prozent 35,59 % / 56,06 % / 8,75 % / 0,14 %. Die Branchentabelle auf dieser Seite gibt die dort veröffentlichten Werte für 19 Branchen wieder
    www.brevo.com/de/blog/klickraten-oeffnungsraten-newsletter-benchmark/abgerufen und geprüft am 19.09.2026 (Auswertung echter Versanddaten eines Anbieters)
  5. Eigene Recherche der Suchhelden-Redaktion zur Herkunft der Renditezahlen: Die Zahl „42 zu 1“ stammt aus dem Marketer Email Tracker 2019 des britischen Marketingverbands DMA, ist in Pfund angegeben und beruht auf einer Befragung von Marketingverantwortlichen; der Wert stieg gegenüber der Vorerhebung um rund ein Drittel, und die Reihe wurde nach 2021 eingestellt. Die Zahl „36 zu 1“ geht auf Erhebungen von Litmus zurück, deren Ursprungswert 38:1 auf 372 weltweit befragten Marketern beruht; Litmus hält selbst fest, dass nur rund 30 Prozent der Marken ihren E-Mail-Ertrag gut messen können
    auf dieser Seiterecherchiert am 19.09.2026

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Diesen Beitrag betreut Dimitri Prugow, Geschäftsführer & COO bei Suchhelden.

Dimitri Prugow · Geschäftsführer & COO · Suchhelden GmbH
Aktualisiert am 09.10.2026 · Team kennenlernen →
Dimitri Prugow, Geschäftsführer & COO bei Suchhelden